DER AUFTRAG

Der erste Kontakt zwischen Auftraggeber und uns erfolgt in der Regel telefonisch. Als Privatperson wird es Ihnen möglicherweise unangenehm sein, Ihr Problem darzulegen. Da wir zur gesetzlichen Verschwiegenheit verpflichtet sind (ähnlich der eines Arztes oder Rechtsanwalts), ist unsere Diskretion hundertprozentig gewährleistet. Der Sachverhalt wird vorweg, wenn gewünscht anonym, erörtert. Können wir Ihnen überhaupt helfen? Sind die Erwartungen hinsichtlich Auftragsziele, Aufwendungen und Kosten realistisch?

Bevor Sie uns kontaktieren, klären Sie bitte ab:
Verfügen Sie alleine über den Telefonanschluss, von dem Sie anrufen? Oder ist es einer anderen Person möglich, mit Hilfe der monatlichen Telefonrechnungen  Auskunft über die gewählten Rufnummern zu erlangen? Wenn ja, sollten Sie einen anderen Anschluss benützen.

Wäre es möglich, dass am Ort Ihres Anrufes Aufnahmegeräte installiert sind, die Ihre Gespräche aufzeichnen? Wenn ja, sollten Sie die Örtlichkeit wechseln.

Besteht die Möglichkeit, dass auf Ihrem Handy eine „Spy-Software“ installiert ist? Wenn ja, sollten Sie Ihr Mobiltelefon ausschalten und ein anderes Gerät benützen.

Sind Sie sicher, dass auf Ihrem Computer bzw. Internetanschluss keine Spyware installiert ist, die ihre Tastenanschläge und ihre Aktivitäten aufzeichnet? Ratsam wäre es, nach Besuch unsere Webseite den Browserverlauf und die Cookies auf Ihrem PC zu löschen.

Auftragserteilung Sturm

Auftragserteilung Sturm

Die konkrete Auftragserteilung erfolgt dann im Rahmen einer genauen Fallanalyse, schriftlich oder persönlich, meist im Rahmen einer Terminvereinbarung. Eine Akontozahlung ist notwendig. Unser Honorar setzt sich zumeist aus fixen Stundensätzen, zuzüglich Spesen (Fahrt- und Reisekosten, Organisationspauschalen für Besprechungen und Berichte) zusammen. Die Stundensätze sind flexibel und u.a. abhängig vom Auftragsvolumen, den Tages- und Wochenzeiten (Tag, Nacht oder Wochenende). Fallweise können Pauschalvereinbarungen getroffen werden. Jedenfalls werden die Kosten bei der Auftragserteilung limitiert, laufende Berichterstattungen über die ausgeführten Arbeiten sind selbstverständlich.

Oft kann mit unseren Detektivleistungen langfristig hoher finanzieller Schaden abgewendet werden. In Streitfällen ist es im Rahmen eines Regressverfahrens möglich, das Honorar vom Schädiger (dem unlauteren Mitbewerber, dem untreuen Mitarbeiter, dem Ehestörer) zurück zu fordern. Weitere Antworten auf mögliche Fragen zu unserem Beruf und zu Ihrer Auftragserteilung finden Sie hier.