Mietrecht und Immobiliencausen

Hauseigentümer und Hausverwalter sind bestrebt, ihre Objekte nach kaufmännischen Grundsätzen zu verwalten. Wenn Verdacht besteht, dass ein Mietobjekt rechtswidrig benützt wird, darf der Vermieter den Mietvertrag auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Der Kläger, also der Hauseigentümer oder dessen Verwalter, ist gefordert, Beweise über Rechtswidrigkeiten vorzulegen. Für diese zivilrechtlichen Untersuchungen können Berufsdetektive beauftragt werden. Als Kündigungsgründe können nur jene herangezogen werden, die im § 30 MRG verankert sind.

Folgende Fallbeispiele:

Ein Architekt hat seine Innenstadtwohnung um ein Vielfaches  der Miete an eine Wohngemeinschaft von Studenten vermietet. Er selbst wohnt in seiner Villa am Stadtrand.

Laut Mietrechtsgesetz darf der Hauptmieter seine Wohnung nur dann untervermieten, wenn er nicht den gesamten Mietgegenstand vermietet und keinen unverhältnismäßig hohen Untermietzins verlangt“.

Der Enkelsohn wohnt, wie behauptet wird seit Jahren, im gemeinsamen Haushalt mit seiner Großmutter in Wien Döbling („Friedenszins“). Die alte Dame war bereits mehrmals im Spital und es gibt Hinweise, wonach der Enkel in die Mietrechte eintreten und die Wohnung günstig übernehmen will. Tatsächlich wohnt er aber bei seiner Lebensgefährtin, wo auch die  gemeinsamen Kinder aufhältig sind.

Bei fraglichem Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag werden Recherchen über die historische und aktuelle Wohnsituationen des Hauptmieters und der Person, die in die Mietrechte eintreten will, durchgeführt“.

Ein Altmieter bewohnt eine Großwohnung in bester Lage. Der Mietvertrag besteht seit Jahrzehnten, die Miete ist sehr gering. Seine jüngere Lebensgefährtin, die sich zwar um den Mann kümmert, aber ihre eigene Wohnung hat und dort auch lebt, möchte in die Mietrechte eintreten.

Auch hier wird die aktuelle Wohnsituation der involvierten Personen durchleuchtet“.

Ein Arzt ist unter der Woche in seiner Ordination, die nur als Praxis gemietet ist, wohnhaft. Am Wochenende lebt er in seinem Haus in Perchtoldsdorf.

Bei widmungswidriger Nutzung, wenn ein Objekt entgegen der der Vereinbarung gewerblich genutzt wird, oder wenn in gewerblich gemieteten Räumen gewohnt wird, kann der Sachverhalt mit Hilfe von Recherchen und Beobachtungen geklärt werden“.

Sind Sie vielleicht von einem ähnlichen Fall betroffen? Wir liefern gerichtsfähige Recherchen und Beweismittel bei:

DSC00081Nichtbenützung der Leerstehung
Fehlendem Wohnbedürfnis
Widerrechtlicher Weitergabe
Fraglicher Eintrittsberechtigung
Untervermietung
Nachteiligem Gebrauch

Wir führen auch „virtuelle Hausbegehungen“ durch: 
Dabei werden vom Büro aus Informationen über Wohnungen und/oder Mieter gesammelt. Ziel dieser Erhebungen soll sein, mietrechtliches Fehlverhalten (z.B. Vorbereitungen von ungerechtfertigten Eintritten) aufzudecken.


Mietrückstand | Mietnomaden | Bonitätscheck:

Potenziellen Mietern werden bei Übergabe der Wohnungsschlüssel beträchtliche Werte anvertraut. Oft ist es zweckmäßig, zukünftige – aber auch bestehende – Mieter hinsichtlich ihrer Zahlungsfähig zu überprüfen. Mit Hilfe von Name und Geburtsdatum können erste Informationen erlangt werden. Im Bedarfsfall, vor allem bei drohenden Zahlungsausfällen, sind umfangreichere Überprüfungen möglich.

Schutz bei Störungen: auch im Dienst für den Mieter:
Hauseigentümer und Hausverwalter dürfen nicht nur daran interessiert sein, ihre Immobilie ausschließlich zur Optimierung des Ertrags  zu verwalten  bzw. zu verwerten. Sie sind auch dazu verpflichtet, Störungen im Mietobjekt zu unterbinden (OGH). Sie haben die Verpflichtung, Störer auszuforschen und ihre Mieter zu schützen. So konnte ein Brandstifter, der bereits einige Unruhe bei den Bewohnern eines Miethauses in Wien Penzing verursacht hatte, von uns erfolgreich ausgeforscht und der Polizei übergeben werden.

Eine detaillierte schriftliche Berichterstattung ist bei allen Mietrechts- und Immobiliencausen selbstverständlich. Natürlich stehen wir auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen als Zeugen zur Verfügung. Unsere Erstberatung, inklusive genauer Fallanalyse (Mietrechts-Check), ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.