Scheidung und Trennung

Erwachsene und intelligente Menschen können sich doch vernünftig trennen. Glaubt man jedenfalls. Da aber meist „das liebe Geld“ mit im Spiel ist, hat eine Scheidung | Trennung oft weitreichende Auswirkungen auf das Vermögen der Partner sowie die Obsorge der Kinder.

Die gesetzlichen Grundlagen für das eheliche Zusammenleben sind im ABGB (§ 90) und im § 49 Ehegesetz geregelt. Was konkret als „schwere Eheverfehlung“ zu bewerten ist, ergibt sich aus der Judikatur und den RechtsprechuDSC00210ngen der Gerichte. Wenngleich der Ehebruch (Untreue) nicht mehr jene Bedeutung hat, wie noch vor Jahrzehnten, stellt er nach wie vor ein wichtiges Kriterium im Trennungs- und Scheidungsfall dar. Vor allem dann, wenn ein Partner gegen den erkennbar gezeigten Willen des anderen Partners den Umgang mit einer anderen Person beharrlich fortsetzt. Auch wenn ein allfälliger außerehelicher Geschlechtsverkehr meist nicht nachweisbar ist, kann es zu einer Scheidung aus Verschulden wegen schwerer Eheverfehlungen kommen.

Abgesehen von rechtlichen Fragen macht es daher schon aus persönlichen Überlegungen Sinn, einen Berufsdetektiv heranzuziehen. Dies sollte aber wegen des oft emotionalen und zeitlichen Drucks rechtzeitig erfolgen. Stehen schon gerichtliche Termine ins Haus, wird es für ein erfolgreiches Handeln meist zu spät sein. Zu bedenken ist auch, dass Sachverhalte und Beweise, die nicht in der ersten Instanz vorgebracht werden, auch nicht im späteren Berufungs- und Rekursverfahren vorgebracht werden dürfen.

Im Notfall können auch einstweilige Maßnahmen, wie z.B. Wegweisung, durchgesetzt und überprüft werden. Auch in Fragen der Besuchsrechte von Kindern können wir unsere kontrollierende Unterstützung anbieten. Auch bei zu erwartenden Unterhalts- und Sorgerechtsfragen kann die Beschaffung von Informationen, z.B. über zusätzliches Einkommen oder Vermögen, hilfreich sein.

Wir helfen bei:

Ehe- und Sorgerechtscausen (Beobachtungen, Recherchen)
Unterhaltsfragen (Einkommen, berufliche Tätigkeit, Schwarzarbeit)
Interventionen und Kontrollen bei Auszug und Übersiedlung
Einstweilige Verfügungen (Wegweisung)
Zeugenschaften (z.B. bei Obsorge und Besuchsrecht)