FÜR RECHTSANWÄLTE

Rechtsanwälte sind zur umfassenden berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten berechtigt (§ 8 RAO). Berufsdetektive sind im Zuge ihrer Gewerbeausübung zu Untersuchungen über strafbare Handlungen sowie zur Beschaffung von Beweismitteln für gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verfahren befugt.

Österreichische Berufsdetektive haben daher umfangreiche, eindeutige und rechtmäßige Befugnisse. Wenngleich es zu Überschneidungen der Aktivitäten von Berufsdetektiv und Rechtsanwalt kommt, gibt es naturgemäß zwischen diesen Berufsgruppen tragfähige Partnerschaften.

IMG_0052Bei detektivischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Erhebungen über strafbare Handlungen, oder auch bei der Beschaffung von Beweismitteln, hat der Berufsdetektiv uneingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten. Untersuchungen können, müssen aber nicht unbedingt „verdeckt“ erfolgen, sogar die Korrespondenz an bestimmte Adressaten (z.B. Zeugen, Verdächtige, Behörden) kann frei und nach eigenem Ermessen ausgeübt werden. Im Strafverfahren kann der Berufsdetektiv im Interesse seiner (geschädigten) Mandanten agieren, da er auch zu deren Vertretung berechtigt ist. Der Geschädigte kann sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen und somit in den Genuss zweckdienlicher Rechte kommen. Der Berufsdetektiv kann zu einer Art „Bindeglied“ zwischen Rechtsanwalt, Geschädigten (Klient, Auftraggeber, Mandant) und den Behörden werden.

Daraus ergibt sich, dass der Berufsdetektiv seine gewerberechtlich verankerte Tätigkeit auch gegenüber Behörden und Gerichten ausüben darf. Die Tätigkeit des Berufsdetektivs umfasst auch die Planung einer kriminaltaktischen Strategie zur jeweiligen Aufklärung eines Falles und zur Beweismittelbeschaffung.

 

Was wir für Rechtsanwälte tun können:

Beschaffung von Beweismitteln
Dokumentation rechtswidrigen Verhaltens
Auffindung von Zeugen
Personenausforschung – Sachausforschung – Schuldnersuche
Suche nach pfändbarem Eigentum
Untersuchungen im Ehe- und Familienrecht
Untersuchungen in Immobilien- und Mietrechtscausen 
Untersuchungen im Urheberrecht (geistiges Eigentum) 
Untersuchungen zu Besitzstörung und Hausfriedensbruch
Personenschutz, Objektschutz, Sicherheitsberatungen. Sicherheitskonzepte