Konflikte und Streitigkeiten unter Nachbarn sind immer wieder Gegenstand unserer Tätigkeit. Es gibt eine Vielzahl von Auslösern für die Entstehung von Nachbarschaftsstreitigkeiten. Am einem kleinen Beispiel für Grundeigentümer möchten wir aufzeigen, wie genau es der Gesetzgeber meint und worauf Sie in der Praxis achten können:
Ein Baum gehört dem Grundstückseigentümer, auf dem sich der Stamm befindet. Auch dann, wenn Äste und Wurzeln überwiegend in den Nachbargrund reichen.
Äste und Wurzeln eines Baumes dürfen Sie entfernen, aber nur dann, wenn sie sich auf ihrem eigenen Grundstück befinden. Unzumutbare, ortsunübliche Beeinträchtigungen durch Pflanzen, z.B. durch Entzug von Luft und Licht, können Sie untersagen. Beim Abschneiden von Ästen dürfen Sie den Baum nicht zerstören bzw. seinen Fortbestand beeinträchtigen. Sie könnten sonst für die Schäden haften.
Die Kosten zur Entfernung von Ästen und Wurzeln sind von Ihnen zu tragen. Wenn jedoch bereits davor ein Schaden entstanden ist oder droht, ist der Eigentümer des Baumes verpflichtet, die Hälfte der Kosten mit zu übernehmen.
Früchte von einem auf Ihr Grundstück überhängenden Baum dürfen Sie pflücken und auch an sich nehmen, wenn diese auf Ihr eigenes Grundstück gefallen sind.
Wie wir Ihnen helfen können:
Anfertigung von Fotos
Erstellen von Skizzen und Lageplänen
Sichtung und Bereitstellung gesammelter Belege zur Sanierung von Schäden
Sicherung von Zeugenaussagen
Anfertigung eines schriftlichen Berichtes
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten helfen wir Ihnen bei der Sicherung von Beweismitteln und stehen für die weitere Vorgangsweise, als Bindeglied zwischen Rechtsanwalt und Behörde, gerne zur Verfügung.