Der gewerbliche und bewaffnete Personenschutz ist in Österreich dem geprüften Berufsdetektiv und dessen Mitarbeitern (Assistenten) vorbehalten. Ausgenommen davon sind Angehörige der Exekutive und des Militärs. Ziel ist es, die körperliche Unversehrtheit einer Schutzperson zu gewährleisten. Schutzpersonen sind entweder Personen des öffentlichen Lebens oder Personen, die durch bestimmte Lebensumstände erheblichen Bedrohungen ausgesetzt sind.
Personenschützer (Bodyguards) sind meist mit Schusswaffen und Kommunikationsmitteln ausgestattet und im Nahkampf ausgebildet. Bei hochgefährdeten Schutzpersonen ist der Einsatz von zumindest zwei, oft sogar von mehreren Personenschützern, notwendig. Die klassische Taktik ist das „Schutzkreuz“, das heißt die karoartige Anordnung der Leibwächter um
die Schutzperson. Die Hauptaufgabe besteht vor allem im rechtzeitigen Erkennen und Verhindern von Gefahren. Dabei wird besonders auf auffälliges Verhalten von Personen, ungewöhnliche Äußerlichkeiten sowie markante Gegenstände und Abläufe, geachtet. Für den Transport von Schutzpersonen werden meist gepanzerte Fahrzeuge verwendet.
Modellathleten und Show-Guards scheiden für eine ernsthafte Betrachtung dieses Themas aus. Moderne Personenschützer sind Sicherheitsmanager, die Wert auf Präventivarbeit und Teamwork legen. Die Grundlagen, also das „Handwerkszeug“, sind für Profis selbstverständlich: körperliche und geistige Fitness und Konditionierung, laufendes Training mit und ohne Schusswaffe, Fahrsicherheitskurse, Erste-Hilfe-Schulungen sowie genaue Kenntnisse rechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen.
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