Geistiges Eigentum ist gesetzlich geschützt. Der Schutz von Marken, Mustern, und Patenten, ist durch Eintragung in ein Register gesichert. Musikwerke und bildende Kunst (wie Gemälde oder Fotografien) genießen zwar urheberrechtlichen Schutz, können aber nicht registriert werden.
Sollten Sie Kunstschaffender sein ist zu beachten, ob mit Ihrer Tätigkeit in fremde Rechte eingegriffen wird. Es gibt „Copyright-Vermerke“, die zu befolgen sind. Die Verwendung von derartig gekennzeichneten Werken ist nur mit Zustimmung des Berechtigten erlaubt.
Im Streitfall muss das Urheberrecht nachgewiesen werden. Es ist wichtig, dass Sie schriftliche Unterlagen (Verträge, Schriftverkehr, Notizen) gut aufbewahren. Wir unterstützen Sie bei der Sicherstellung von Beweismitteln. Wir helfen beim Kontakt mit Verwertungsgesellschaften und Sachverständigen.