Häufig gestellte Fragen

  • Wie viel kostet der Detektivauftrag?

Die Detektivkosten hängen von den Auftragszielen und den damit verbundenen Aufwendungen ab. Eine seriöse Antwort, wie viel der gesamte Detektivauftrag kostet, ist nur nach einem Beratungsgespräch möglich. Eine unverbindliche Fallanalyse zeigt auf, mit welchen Kosten zu rechnen ist, um die gewünschten Ergebnisse zu erlangen. Die Frage nach dem günstigsten Stundensatz ist daher kaum zielführend. Ziel ist es, für Sie möglichst erfolgreich und zugleich wirtschaftlich tätig zu sein.

  • Was wird verrechnet, wie viel kostet die Detektivstunde?

Je nach Tages- und Wochenzeit kommen unterschiedliche Tarife zur Anwendung. Diese werden, nach  Personal- und Sachaufwand, exakt abgerechnet. In den Nachtstunden und an den Wochenenden ist mit höheren Kosten zu rechnen.

  • Von wem werden Sie beauftragt?

Wir sind für Privatpersonen, Rechtsanwälte, Organisationen, Firmen, Hauseigentümer und Hausverwaltungen sowie für Banken und Versicherungen tätig. Einen großen Überblick unserer Leistungen finden Sie auf den Themenseiten Wirtschaftsdetektei, Privatdetektei, und Sicherheit.

  • Wer bezahlt die Detektivkosten?

Grundsätzlich sind Detektivkosten vom Auftraggeber (Klienten) zu bezahlen. Detektivkosten können in Österreich aber vom „Verursacher“ eingefordert werden. Dies heißt, dass nach dem „Verursacherprinzip“ die Kosten in Form einer Schadenersatzforderung beim Verursacher (z.B. dem unlauteren Mitbewerber, dem untreuen Mitarbeiter, dem Ehestörer) eingefordert werden können. Meist sprechen österreichische Gerichte dem Geschädigten den Ersatz der Kosten zu.

  • Wie viel kostet die Ermittlung einer Adresse, z.B. die eines Schuldners?

Für eine Adressermittlung (z.B. eine Schuldersuche) ist mit einem Budget von etwa Euro 400,– bis 600,–, auch Abhängig vom Suchgebiet (nur Wien oder bundesweit), zu rechnen.

  • Muss ich für eine Erstberatung und eine Fallanalyse etwas bezahlen?

Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Persönliche Termine inklusive  Fallanalysen unterliegen hingegen speziellen Vereinbarungen: bei Auftragserteilung sind sie Teil der vereinbarten Aufwendungen.

  • Arbeiten Sie nur in Österreich – oder auch im Ausland?

    Sturm Berufsdetektive, New York

Wir sind im gesamten Bundesgebiet tätig und arbeiten auch im Ausland.  Für Auslandseinsätze kann es zweckmäßig sein, mit Kollegen des jeweiligen Landes, die mit den örtlichen Eigenheiten vertraut sind (z.B. Verständigung, Gesetze, Behörden) zusammen zu arbeiten.

  • Wie rasch können Sie mit der Bearbeitung eines Falls beginnen?

Nach Auftragserteilung, die stets in schriftlicher Form erfolgt, können wir umgehend für Sie tätig werden. Im Bedarfsfall ist auch ein sofortiger Einsatz (über die Beauftragung eines Rechtsanwaltes Ihres oder unseres Vertrauens) möglich.

  • Sind Sie auch am Wochenende erreichbar?

Wir sind täglich für Sie erreichbar, auch an Feiertagen und an den Wochenenden.

  • Ist der Detektiv zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Ja, der Berufsdetektiv und dessen Assistent unterliegen der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 130 GewO. Diese Verschwiegenheitspflicht kann für die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens, wenn der Auftraggeber den Detektiv als Zeugen namhaft macht, aufgehoben werden.

  • Werden meine Daten vertraulich behandelt?

Ja, Ihr Fall wird bei uns absolut vertraulich und diskret behandelt.

  • Müssen Sie bei der Polizei eine Anzeige erstatten, wenn mein Verwandter oder mein Mitarbeiter in strafrechtliche Dinge verwickelt ist?

Nein, dazu gibt es keine Verpflichtung. Wir sind ausschließlich für Sie tätig.

  • Wie wird die Zuverlässigkeit Ihrer Mitarbeiter überprüft?

Das Detektivunternehmen ist verpflichtet, sämtliche Mitarbeiter der Behörde zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung zu melden. Fortführende Kontrollen über die wirtschaftlichen und privaten Verhältnisse sind üblich.

  • Wird der Detektiv auch als Zeuge vor Gericht aussagen?

Wenn es vom Auftraggeber (Rechtsanwalt), oder vom Gericht als notwendig erachtet wird, muss der Detektiv vor Gericht aussagen. Der erfolgreiche Detektiv wird an seinem Fachwissen, seiner Rhetorik und an seinem juristischen Verständnis zu erkennen sein.

  • Werden Fotos oder Videos angefertigt?

Ja, das ist üblich und dient, neben der Zeugenaussage des Detektivs, als Beweismittel im gerichtlichen Verfahren.

Das kann sehr unterschiedlich sein und hängt von der Eigenheit des jeweiligen Falles ab. Im Schnitt ist mit 2-6 Wochen zu rechnen.

  • Erhalte ich von Ihnen Adressangaben zu einer gesuchten Person?

Grundsätzlich ja. Es gilt aber zu unterscheiden, welches Interesse Sie als Auftraggeber haben. Wenn dies eindeutig und berechtigt ist (z.B. Zustellung eines gerichtlichen Dokuments, oder zur Schuldnersuche) können wir Ihnen die ausgeforschte Adresse sofort übergeben. Sollte Ihr Interesse rein privater Natur sein (z.B. Suche nach ehemaligen Klassenkameraden, Freunden, Verwandten) würden wir Kontakt mit der gesuchten Person aufnehmen und Ihre Wünsche bekannt geben. Die Person kann dann selbst entscheiden, ob sie mit Ihnen in Kontakt treten will.

  • Können Sie überprüfen, ob ich abgehört werde?

Ja, es gibt dafür spezielle Geräte. Das Auffinden von Abhörgeräten und Wanzen gehört zu den Aufgaben des Berufsdetektivs. Er ist dazu ausdrücklich gesetzlich berechtigt.

  • Hören Sie Handys ab?

Nein, das Abhören von Telefonaten ist uns verboten.

  • Können Sie mich auch während einer Auslandsreise beschützen?

Ja, das ist mit gewissen Auflagen möglich, speziell in der EU. Allerdings muss eine Vorlaufzeit zur Einholung behördlicher Genehmigungen berücksichtigt werden. Die Zusammenarbeit mit Kollegen im jeweiligen Land ist üblich (siehe auch Tätigkeit in Österreich und im Ausland).

  • Trainieren Sie regelmäßig, auch mit Ihrer Schusswaffe?

Ja, das regelmäßige Training, mit und ohne Schusswaffe, ist ein wichtiger Bestandteil unseres Berufes.