Überwachung von Geschäftslokalen

Der heimische Einzelhandel verzeichnet einen jährlichen Verlust von etwa 450 Millionen Euro durch Warenschwund. Der größte Teil davon entfällt auf Kundendiebstähle, der Rest auf Diebstahl von Lieferanten und eigenem Personal, sowie auf administrative und logistische Probleme.

Die im Handel tätigen Detektive und Securitys sind oft mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert: es gibt ein Reihe von strafbaren Tatbeständen, die es zu erkennen gilt. Neben der einfachen Entwendung (§141 StGB) und dem Diebstahl (§ 127 StGB) kommen in der täglichen Überwachung eine Reihe von weiterer Delikten in Betracht: Taschendiebstahl, Trickbetrügereien, Falschgelddelikte, Bankanschlussdelikte, gewerbsmäßige Diebstähle, Raub, Diebstähle im Rahmen krimineller Vereinigungen, bis hin zum organisierten Drogenhandel. Der Gefährdungsgrad für den einschreitenden Überwacher kann dabei erheblich sein. Es kommt zu Bedrohungen, körperlichen Attacken, bis hin zu Verfolgungen und erzwungenen Anhaltungen (Festnahmen) im Rahmen des § 80 Abs. 2 StPO.

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